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Aktenzeichen 1 D 65/36
Datum 24.03.1936
Leitsatz 1. Enthält die AusfAnw. v. 29. September 1934 zum § 25 StrVerkO. auch Vorschriften, deren Übertretung ohne Rücksicht darauf strafbar ist, ob im Einzelfall ein anderer geschädigt, behindert oder belästigt wird? 2. Ist es zulässig, diese Vorschriften entsprechend auf Fälle anzuwenden, die nicht ausdrücklich unter Nr. I bis VI der AusfAnw. z. § 25 StrVerkO. geregelt sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3350177
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