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Aktenzeichen 5 D 782/35

Datum 02.12.1935

Leitsatz 1. Ist im Bereiche des § 15 der zweiten StAmnVO. der § 410 RAbgO. anwendbar? Welche Bedeutung hat der § 22 Abs. 2 DurchfVO. z. VolksverratsG.? 2. Ist in dem Strafverfahren, das gegen den Geschäftsführer einer GmbH. wegen Hinterziehung von Steuern für die Gesellschaft geführt wird, § 468 RAbgO. zu beachten? 3. Zu § 396 Abs. 3 RAbgO.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3020003

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