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Aktenzeichen 3118/82

Datum 23.12.1882

Leitsatz Kann im Falle der §§. 362. 361 Nr. 4 St.G.B.'s auf die Uberweisung des Bettlers an die Landespolizeibehörde nach verbüßter Strafe auch dann erkannt werden, wenn innerhalb der letzten drei Jahre bereits wegen Bettelns eine solche Überweisung ausgesprochen und die Detention seitens der Landespolizeibehörde verhängt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4860431

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