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Aktenzeichen 2938/82
Datum 21.12.1882
Leitsatz Wird zur Anwendung des §. 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln (R.G.Bl. S. 145 flg.) das volle Vorhandensein der thatsächlichen Erfordernisse, welche in §§. 12--14 des genannten Gesetzes aufgestellt sind, unter Einschluß des Erfordernisses der Vorsätzlichkeit (§§. 12 u. 13), bezw. der Fahrlässigkeit (§. 14) vorausgesetzt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4850428
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