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Aktenzeichen 3279/82

Datum 11.01.1883

Leitsatz 1. Liegt der Thatbestand des schweren Diebstahles aus §. 243 Nr. 2 St.G.B.'s auch dann vor, wenn das Behältnis aus einem Gebäude gestohlen und dann erbrochen ist? 2. Kann auch ein in einem Gebäude oder umschlossenen Raume Befindlicher einen dort befindlichen Gegenstand mittels Erbrechens von Behältnissen aus dem Gebäude oder umschlossenen Raume stehlen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4810419

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