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Aktenzeichen 3087/82

Datum 08.01.1883

Leitsatz Ist dem Patentinhaber, gegenüber demjenigen, welcher die Erfindung bereits zur Zeit der Anmeldung in Benutzung genommen haben will, die Priorität durch jede dem Erfindungsbesitze vorangegangene Anmeldung gesichert, oder muß die Anmeldung eine auch formell korrekte gewesen sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B47F0414

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