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Aktenzeichen 2822/82

Datum 04.01.1883

Leitsatz 1. Steht dem Antragsteller, welchem im Urteile auf Einstellung des Verfahrens die Kosten zur Last gelegt sind, das Rechtsmittel der Revision gegen diese Verurteilung zu? 2. Kann von diesem Rechtsmittel zu Gunsten des Antragstellers auch der Staatsanwalt Gebrauch machen? 3. Begreift die Vorschrift des §. 502 St.P.O. unbedingt sämtliche bis zur Einstellung des Verfahrens entstandene Kosten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B47D0409

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