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Aktenzeichen 2647/82

Datum 18.12.1882

Leitsatz Kann in Bayern ein dort gebrautes Bier, welchem andere Stoffe als Hopfen und Malz, insbesondere sogenannte Biercouleur oder pulverisiertes Süßholz beigemengt sind, als echtes Bier gelten oder ist dasselbe als verfälscht im Sinne des §. 10 des Nahrungsmittelgesetzes zu erachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B45E0314

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