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Aktenzeichen 2437/82
Datum 21.11.1882
Leitsatz 1. Können die Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft als Bevollmächtigte im Sinne des §. 266 Nr. 2 St.G.B.'s angesehen werden? 2. Ist zum Thatbestande der Untreue im Falle des §. 266 Nr. 2 das Bewußtsein erforderlich, daß die Verfügung notwendig einen Nachteil für den Auftraggeber herbeiführen müsse?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4540279
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