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Aktenzeichen 2545/82

Datum 13.11.1882

Leitsatz 1. Ist es durch die preußische Vormundschaftsordnung ausgeschlossen, daß der Vormund die Richtigkeit und Vollständigkeit des von ihm angefertigten Inventares vor dem Vormundschaftsrichter an Eidesstatt versichert? 2. Wird die Strafbarkeit der falschen Versicherung an Eidesstatt durch die Zulässigkeit der Abnahme einer solchen Versicherung in der betreffenden Angelegenheit bedingt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4530275

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