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Aktenzeichen 2705/82

Datum 01.12.1882

Leitsatz 1. Wird die Nötigung mittels Gewalt dadurch ausgeschlossen, daß der Genötigte sich der Gewaltanwendung entziehen oder die Wirkungen derselben durch eigene Thätigkeit beseitigen kann? 2. Unter welchen Voraussetzungen kommt für den Nötigungsbegriff auch eine Gewalt an Sachen in Betracht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4510269

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