zurück
Aktenzeichen 2638/82
Datum 28.11.1882
Leitsatz 1. Läßt sich ein auf einem in der Erde befestigten Pfosten angebrachter Taubenschlag als Gebäude oder umschlossener Raum ansehen? 2. Welche Anforderungen sind für den Begriff des umschlossenen Raumes an die Ununterbrochenheit des Verschlusses zu stellen, kann insbesondere der eingefriedigte Hofraum eines Gebäudes auch dann als umschlossener Raum gelten, wenn der zu demselben führende Zugang während des Tages offen steht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B44F0262
zurück