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Aktenzeichen 2659/82

Datum 28.11.1882

Leitsatz 1. Was heißt einen Menschen "einsperren" im Sinne des §. 239 St.G.B.'s? 2. Kommt für das Begriffsmerkmal der Vorsätzlichkeit in §. 239 St.G.B.'s der mit der Einsperrung verfolgte Zweck in Betracht? 3. Unter welchen Voraussetzungen ist Selbsthilfe gegen Hausfriedensbruch zulässig und erscheint die Einsperrung des Thäters als geeignetes Mittel hierzu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B44E0259

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