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Aktenzeichen 2542/82

Datum 23.11.1882

Leitsatz Steht es der baren Auszahlung der Löhne gleich, wenn ein Arbeitgeber, welcher nicht geneigt ist, seinen Arbeitern Lohnvorschüsse in barem Gelde zu gewähren, denselben auf Verlangen an Stelle solcher Lohnvorschüsse auf den Namen eines bestimmten Wirtes und auf bestimmte Beträge lautende Marken, für welche sie bei diesem Wirte die notwendigen Waren und Lebensmittel erhalten, aushändigen läßt, am Lohntage aber den Arbeitern die entsprechenden Beträge am verdienten Lohne abzieht und an den Wirt auszahlt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B44C0247

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