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Aktenzeichen 2292/82

Datum 09.11.1882

Leitsatz 1. Wie ist die Ladung des Nebenklägers zur Hauptverhandlung zu bewirken? 2. Ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle die Vorentscheidung der Verwaltungsbehörde über die konkrete Zoll- oder Steuerpflicht einer bestimmten Person oder Sache für den Strafrichter, sei es überhaupt, sei es auch nur für die Festsetzung der nach dem Betrage der hinterzogenen Gefälle zu berechnenden Strafe, maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4430220

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