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Aktenzeichen 1917/82

Datum 06.11.1882

Leitsatz 1. Ist nach dem im Königreiche Sachsen geltenden Rechte der von dem Eigentümer eines Rittergutes oder eines anderen, vom Gemeindeverbande eximierten Grundstückes angestellte, mit Übung des Forstschutzes betraute Förster als Beamter im Sinne des §. 359 St.G.B.'s anzusehen? 2. Kann die Thatsache, daß ein von einem Privatmanne angestellter Funktionär von einer Staatsbehörde in Eidespflicht genommen worden ist, dessen Beamteneigenschaft im vorbezeichneten Sinne begründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4410210

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