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Aktenzeichen 1818/82

Datum 10.10.1882

Leitsatz Was versteht der §. 211 K.O. unter der "Absicht, einen Gläubiger vor den übrigen Gläubigern zu befriedigen"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B42C0142

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