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Aktenzeichen 2134/82

Datum 17.10.1882

Leitsatz 1. Verliert eine bestehende Ehe, welche formell gültig geschlossen ist, wenn ihr materiell die rechtlichen Voraussetzungen fehlen, ihre Geltung erst durch rechtskräftiges Urteil? 2. Können durch Täuschung die gütergemeinschaftlichen Vermögensrechte einer in einer solchen Ehe lebenden Ehefrau beschädigt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B42A0133

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