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Aktenzeichen 2053/82

Datum 24.10.1882

Leitsatz Liegt eine rechtswidrige Zueignung fremder Sachen vor, wenn ein Kassenbeamter Gelder, welche er sich leihweise beschafft und unter dem nicht erklärten Vorbehalte der Rücknahme dem Revisor als Kassengelder vorgelegt hat, nach der Revision aus der Kasse wieder ansichnimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4260123

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