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Aktenzeichen 1661/82
Datum 02.10.1882
Leitsatz Wann kann bei Reaten, deren Thatbestand sich aus mehreren Handlungen zusammensetzt, der zum Versuche erforderliche "Anfang der Ausführung" angenommen werden? Ist insbesondere bei der Urkundenfälschung die fälschliche Anfertigung der Urkunde, solange dieselbe noch nicht zum Zwecke der Täuschung gebraucht ist, Versuch oder Vorbereitungshandlung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4100054
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