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Aktenzeichen 1648/82

Datum 22.09.1882

Leitsatz 1. Wird der Thatbestand des §. 164 St.G.B.'s durch das Bewußtsein des Thäters ausgeschlossen, daß eine Verurteilung des fälschlich Beschuldigten nicht erfolgen werde? 2. Kann das Vergehen des §. 164 a. a. O. in der Form eines bei der Staatsanwaltschaft eingereichten fälschlich angefertigten Geständnisses des fälschlich Beschuldigten begangen werden? 3. Ist die Urkunde, in welcher jemand der Staatsanwaltschaft gegenüber das Geständnis einer begangenen Strafthat ablegt, eine solche, welche im Sinne des §. 267 St.G.B.'s zum Beweise von Rechten erheblich ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B40D0047

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