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Aktenzeichen 1249/82

Datum 01.07.1882

Leitsatz 1. Steht in dem Falle, wenn wegen Körperverletzung eine Verurteilung erfolgt, der Antrag des Nebenklägers auf Zuerkennung einer Buße aber abgewiesen ist, dem Nebenkläger -- bei rechtskräftiger Entscheidung hinsichtlich der Strafe -- die Befugnis zu, gegen den abweisenden Teil der Entscheidung allein die Revision einzulegen? 2. Setzt der Anspruch auf Buße gegen mehrere bei der That Beteiligte voraus, daß der Hauptthäter bekannt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4040012

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