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Aktenzeichen 4 D 354/35

Datum 29.11.1935

Leitsatz Ist ein Vollkaufmann befugt, eine Eintragung in seine Handelsbücher zu ändern, nachdem ein anderer nach § 810 BGB. ein Recht auf Einsichtnahme erworben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2770396

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