zurück
Aktenzeichen 3 D 640/35
Datum 25.11.1935
Leitsatz Was ist unter "verwerten in trinkfertigem Zustand" im Sinne des § 82 a Nr. 2 BranntwMonG. zu verstehen? Wo muß der Branntwein trinkfertig gemacht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2750390
zurück