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Aktenzeichen 3 D 640/35

Datum 25.11.1935

Leitsatz Was ist unter "verwerten in trinkfertigem Zustand" im Sinne des § 82 a Nr. 2 BranntwMonG. zu verstehen? Wo muß der Branntwein trinkfertig gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2750390

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