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Aktenzeichen 5 D 780/35

Datum 11.11.1935

Leitsatz 1. Welches ist die nach § 73 StGB. in Vergleich zu ziehende Höchstgeldstrafe, wenn die Geldstrafe nach dem Vielfachen des Wertes zu berechnen ist, auf den sich die Straftat bezieht? 2. Sind bei Zuwiderhandlungen gegen § 13 Abs. 1 DevG. (Verbringen von Zahlungsmitteln ins Ausland ohne Genehmigung) neben dessen Strafbestimmungen auch solche des VZG. anzuwenden? 3. Aus welchem Gesetz ist bei Tateinheit zwischen Devisenvergehen und schwerer Urkundenfälschung die Strafe zu entnehmen? 4. Sind Einziehung und Wertersatz nach § 45 DevG. Nebenstrafen oder polizeiliche Sicherungsmaßnahmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2740385

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