zurück
Aktenzeichen 2 D 647/35
Datum 10.10.1935
Leitsatz Kann die Amtsunterschlagung nach §§ 350, 351 StGB. zugleich (§ 73 StGB.) den Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB. n. F. erfüllen? Aus welchem Gesetz ist im Falle der Bejahung die Strafe zu entnehmen? Liegt bei Verletzung des § 351 StGB. stets ein besonders schwerer Fall i. S. d. § 266 Abs. 2 StGB. vor?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2670333
zurück