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Aktenzeichen 2 D 377/35
Datum 26.09.1935
Leitsatz Darf bei Verhinderung des Landgerichtsdirektors durch PräsidialBeschluss der Vorsitz in der großen Strafkammer einem Mitglied der Kammer als regelmäßigem Vertreter abwechselnd mit einem anderen Kammermitglied als zweitem Vertreter übertragen werden? Darf hierbei im voraus bestimmt werden, in welchen Sitzungen der regelmäßige Vertreter und in welchen der zweite Vertreter den Vorsitz zu führen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2630325
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