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Aktenzeichen 2 D 640/35
Datum 03.10.1935
Leitsatz 1. Darf, wer auf Grund des § 229 BGB. zur Festnahme schreitet, den Verpflichteten an Leib oder Leben verletzen, wenn die Festnahme nicht auf andere Weise herbeigeführt werden kann? 2. Darf die Selbsthilfe auch ausgeübt werden, wenn der Anspruch nur wenige Pfennige wert ist? 3. Wie ist der Irrtum über den Inhalt des § 229 BGB. zu beurteilen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F25E0308
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