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Aktenzeichen 1 D 382/35
Datum 13.08.1935
Leitsatz Nimmt i. S. d. § 266 StGB. n. F. fremde Vermögensinteressen wahr, wer Gabenpakete für das Winterhilfswerk, die ein anderer eingesammelt hat, auf der Straße in Empfang nimmt, auf einen Wagen verlädt, zur Sammelstelle fährt und dort vom Wagen heruntergibt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2550279
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