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Aktenzeichen 2 D 41/35
Datum 21.03.1935
Leitsatz Steht der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Art. 5 Nr. 2 GewohnhVerbrG. entgegen, daß in einem rechtskräftigen Urteil, das nach dem 1. Januar 1934 ergangen ist, die Anordnung der Sicherungsverwahrung, obwohl sie nach Art. 5 Nr. 1 möglich gewesen sein würde, nicht ausgesprochen worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2330170
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