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Aktenzeichen 3 D 91/35

Datum 14.03.1935

Leitsatz Kann die Entmannung eines nach § 51 Abs. 2 StGB. vermindert zurechnungsfähigen "gefährlichen Sittlichkeitsverbrechers" (§ 42 k StGB.) selbständig, d. h. ohne die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt gemäß § 42 b StGB., angeordnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F22D0150

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