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Aktenzeichen 1 D 59/35
Datum 26.02.1935
Leitsatz 1. Verhältnis der Vornahme einer unzüchtigen Handlung und der Verleitung zur Duldung einer solchen nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB. zueinander. Beendeter Versuch der Verleitung. 2. Kann die unzüchtige Handlung auch vollendet sein, wenn der Täter nicht vollständig erreicht, was er will?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2290140
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