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Aktenzeichen 5 D 544/34

Datum 28.01.1935

Leitsatz 1. Wie verhält sich der dritte Tatbestand des § 15 Abs. 1 der zweiten StAmnVO. v. 19. Sept. 1931 zum ersten Tatbestand, wie zur Vermögenssteuerhinterziehung nach § 396 RAbgO.? 2. Ist § 15 Abs. 1 ein Steuergesetz i. S. des § 392 RAbgO.? Ist § 410 RAbgO. anwendbar? 3. Wird durch die Unterwerfung nach § 445 RAbgO. die Strafklage verbraucht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F21A0093

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