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Aktenzeichen 1 D 1436/34
Datum 15.01.1935
Leitsatz 1. Ist der Schwangeren das Abtreibungswerkzeug schon verschafft, wenn mit ihrem Willen eine Mittelsperson es für sie zum Zweck der Abtreibung erworben, aber nicht sie selbst die Anregung hierzu gegeben hat? 2. Muß der Täter, um der versuchten Verschaffung eines Abtreibungswerkzeugs schuldig zu sein, geglaubt haben, die Schwangere sei zur Abtreibung entschlossen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2170086
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