zurück

Aktenzeichen 1 D 1436/34

Datum 15.01.1935

Leitsatz 1. Ist der Schwangeren das Abtreibungswerkzeug schon verschafft, wenn mit ihrem Willen eine Mittelsperson es für sie zum Zweck der Abtreibung erworben, aber nicht sie selbst die Anregung hierzu gegeben hat? 2. Muß der Täter, um der versuchten Verschaffung eines Abtreibungswerkzeugs schuldig zu sein, geglaubt haben, die Schwangere sei zur Abtreibung entschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2170086

Download PDF

zurück