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Aktenzeichen 3 D 1321/34
Datum 10.01.1935
Leitsatz 1. In welchem Verhältnis steht Abs. 2 des § 140 VersAufsG. v. 6. Juni 1931 zu Abs. 1? 2. Was ist nach § 140 Abs. 2 unter einem "Bausparvertrag" zu verstehen? 3. Ist ein Zwecksparunternehmen, das zwar nach dem Ges. v. 17. Mai 1933 (RGBl. I S. 269) zum Geschäftsbetriebe berechtigt, aber nicht gemäß § 112 VersAufsG. als "Bausparkasse" zugelassen ist, i. S. d. § 140 Abs. 2 VersAufsG. "zum Geschäftsbetriebe befugt"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2160083
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