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Aktenzeichen 2 D 1384/34

Datum 07.01.1935

Leitsatz 1. Wann darf trotz des Verbotes der Schlechterstellung in dem neuen Urteil auf Sicherungsverwahrung erkannt werden, obwohl in dem ersten Urteil nicht darauf erkannt worden war? 2. Darf, wenn die Anordnung der Sicherungsverwahrung im ersten Urteil zulässig war, aber nicht sie, sondern zulässigerweise die Entmannung angeordnet worden ist, im zweiten Urteil auf Sicherungsverwahrung erkannt werden, wenn die Entmannung in diesem Urteil nicht aufrecht erhalten wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2140076

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