zurück

Aktenzeichen 3 D 974/34

Datum 05.01.1935

Leitsatz 1. Ist der Kommanditist einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft, die ihre Zahlungen eingestellt hat und über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, i. S. des § 11 DepG. ein "Kaufmann, der seine Zahlungen eingestellt hat und über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist"? 2. Ist der Kommanditist einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsG. als Täter zu bestrafen, wenn er bei einem Kommissionsgeschäft der Gesellschaft absichtlich zum Nachteil des Kommittenten handelt? 3. Begeht ein Lotterieeinnehmer Betrug oder Unterschlagung, wenn er einem gutgläubigen Dritten eingelöste Gewinnlose als Sicherheit für ein Darlehen verpfändet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2130065

Download PDF

zurück