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Aktenzeichen 2 D 1263/34

Datum 26.11.1934

Leitsatz Macht sich, wer zugunsten einer Vereinigung die Ausrichtung eines Festes übernimmt, ohne weiteres der Untreue zum Nachteil der Auftraggeberin schuldig, wenn er sich von den Lieferfirmen eine in den Preis einzurechnende Vergütung versprechen läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2060015

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