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Aktenzeichen 1 D 1222/34

Datum 20.11.1934

Leitsatz 1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt? 2. Ist die Revision des Angeklagten auf die Anordnung der Unterbringung zu beschränken, wenn er nach dem § 51 Abs. 1 StGB. freigesprochen und seine Unterbringung nach § 42 b StGB. angeordnet worden ist? Welche Wirkung hat die Beschränkung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2050012

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