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Aktenzeichen 1 D 664/34

Datum 16.10.1934

Leitsatz 1. Steht die Unterbringung des Verurteilten in einer Arbeitsanstalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung entgegen? 2. Müssen, wenn eine der "drei Verurteilungen" i. S. des Art. 5 Nr. 2 GewohnhVerbrG. in einer Entscheidung besteht, die aus zwei Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet hat, die beiden der Gesamtstrafe zugrunde liegenden Taten für die "Gesamtwürdigung" herangezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1750358

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