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Aktenzeichen 1 D 337/34
Datum 12.10.1934
Leitsatz 1. Ist § 42 k Abs. 1 Nr. 1 StGB. nur anwendbar, wenn die zweite Straftat schon vor der ersten Verurteilung begangen worden ist? 2. Zur Auslegung der Vorschriften des § 42 k Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB. 3. Zur Bedeutung eines vorgerückten Lebensalters des Angeklagten für die Entscheidung über die Entmannung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F16F0342
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