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Aktenzeichen 2 D 539/34

Datum 18.06.1934

Leitsatz Welche Beweiskraft kommt einer Beurkundung im Sitzungsprotokoll zu, die der Protokollführer als Beweisantrag gefaßt und die der Vorsitzende dann selbständig, besonders durch Streichung des Antrags auf Zeugenvernehmung, geändert hat, wenn der Protokollführer die Neufassung erst genehmigt, nachdem die Prozeßhandlung zum Gegenstand einer Revisionsrüge gemacht worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F14A0244

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