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Aktenzeichen 2 D 461/34
Datum 07.06.1934
Leitsatz 1. Bedeutet "in Gebrauch nehmen" i. S. der VO. gegen unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern v. 20. Oktober 1932 (RGBl. I S. 496) nur den Beginn des Gebrauchens? 2. In welchem Verhältnis steht das Vergehen des unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs zu der während des Gebrauchs begangenen fahrlässigen Tötung (§ 222 Abs. 2 StGB.) und zu der Führerflucht (§ 22 KraftfahrzG.)?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F13F0216
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