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Aktenzeichen 1 D 1410/33
Datum 12.06.1934
Leitsatz 1. Zehrt der Schuldspruch aus § 276 StGB. den Schuldspruch aus § 348 Abs. 2 StGB. auf? 2. Hindert die Straflosigkeit des Versuchs die Bestrafung wegen vollendeter Zuwiderhandlung gegen ein Strafgesetz, das mit der Strafvorschrift für die versuchte Handlung in Gesetzeseinheit steht? 3. Zur Frage der Abgrenzung zwischen Amtsunterschlagung und Betrug.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F13B0204
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