Aktenzeichen 3 D 40/34
Datum 17.05.1934
Leitsatz 1. a) Ist § 332 StGB. auch anwendbar, wenn das Nebenamt oder die Nebenbeschäftigung freiwillig übernommen worden ist? b) Kann die Betreuung von Gemeinden beim Gemeindewegebau, die durch Provinzialwegemeister ausgeübt wird, Ausfluß der Staatshoheit sein, auch wenn der Gemeindeweg nicht staatlichen, sondern rein privatwirtschaftlichen Zwecken dient? 2. Darf das Gericht zu Rechtsfragen, von denen der Umfang der Beweisaufnahme abhängt, seine Stellungnahme durch förmlichen Beschluß bekannt geben? 3. Kann das Gericht Beweisanzeichen in der Person des einen Angeklagten zu Schlüssen auch gegenüber einem andern verwerten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1320177
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