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Aktenzeichen 4 D 346/34

Datum 29.05.1934

Leitsatz 1. Kann eine Straftat lediglich deshalb, weil sie im Rückfall begangen worden ist, als Anzeichen für die Eigenschaft des Täters als eines "Gewohnheitsverbrechers" verwertet werden? 2. Darf das Revisionsgericht im nachträglichen Sicherungsverfahren von Amts wegen die Gründe des Strafurteils berücksichtigen, auf Grund dessen der Angeklagte nach dem 1. Januar 1934 Strafe verbüßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1300174

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