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Aktenzeichen 4 D 298/33

Datum 19.01.1934

Leitsatz 1. Wann ist das Verbrechen der gewerbsmäßigen Verschaffung von Abtreibungsmitteln (§ 218 Abs. 4 Satz 2 StGB.) vollendet? 2. Können mehrere Handlungen, durch die verschiedenen Frauen Abtreibungsmittel verschafft werden, zueinander im Fortsetzungszusammenhang stehen? 3. In welchem rechtlichen Verhältnis steht die gewerbsmäßige Verschaffung von Abtreibungsmitteln zu der gewerbsmäßigen Abtreibung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1050013

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