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Aktenzeichen III 1321/32
Datum 02.02.1933
Leitsatz Darf das Gericht, wenn im Falle tateinheitlichen Zusammentreffens eines Verbrechens mit einem Vergehen gegen § 56 TabStG. a. F. auf Grund des § 77 Abs. 1 daselbst neben der gemäß § 73 StGB. festgesetzten Zuchthaus- und Geldstrafe auf eine weitere nach dem TabStG. verwirkte Geldstrafe erkannt worden ist, für diese weitere Geldstrafe eine Zuchthausstrafe als Ersatzstrafe festsetzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F0180099
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