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Aktenzeichen I 306/32

Datum 02.12.1932

Leitsatz 1. Ist § 468 RAbgO. auch in einem gegen den Haftpflichtigen im Sinne des § 416 RAbgO. durchzuführenden besonderen Verfahren anwendbar? 2. Ist in einem solchen Verfahren die begangene Steuerhinterziehung dem Haftpflichtigen gegenüber auch dann vollständig festzustellen, wenn er gegen die rechtskräftige Vorentscheidung keine Einwendungen erhoben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F0060032

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