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Aktenzeichen III 1013/32

Datum 24.11.1932

Leitsatz 1. Gelten die Vorschriften des § 401 RAbgO. über die "Einziehung der steuerpflichtigen Erzeugnisse, hinsichtlich derer die Hinterziehung begangen worden ist", auch beim Versuch der Steuerhinterziehung? 2. Ist die Einziehung nach §§ 401, 414 RAbgO. auch für die dem Täter nicht gehörigen Erzeugnisse der vorbezeichneten Art zwingend vorgeschrieben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF850431

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